Entgelt / Mindestlohn

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 29.07.2022

Das Entgelt der Mitarbeitenden bei einem Personaldienstleister darf die verbindliche Lohnuntergrenze / den Mindestlohn nicht unterschreiben. Zeitarbeitnehmer / Zeitarbeitnehmerinnen werden üblicherweise nach Tarif bezahlt. Bei AÜG Personallösungen GmbH wenden wir den IGZ Tarif an.

Die Einstufung der Entgeltgruppe richtet sich nach der Berufserfahrung des Arbeitnehmers / Arbeitnehmerin, dem Job / Arbeitsplatz sowie den tariflichen Vorgaben des Kundenunternehmens.

Durch die gesetzlichen Regelungen zum Equal Pay erhalten Zeitarbeitnehmer / Zeitarbeitnehmerinnen spätestens nach 9 Monaten ein gleichwertiges Arbeitsentgelt, wir die Stammbelegschaft vom Kundenunternehmen. Durch tarifvertragliche Regelungen bei den Kundenunternehmen können hier allerdings Abweichungen entstehen.

Ab Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,00€ / Stunde angehoben. Eine zukünftige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns wird es voraussichtlich mit Wirkung zum Januar 2024 geben. Abweichungen in den Tarifverträgen (höhere Mindestlöhne) sind möglich.

Unsere Personaldisponenten beantworten gerne Ihre Fragen zum Tarifvertrag IGZ und den Verdienstmöglichkeiten bei uns.

Paderborn                                          05251 41424-10

Bielefeld                                             0521 430620-30

Detmold                                              05231 45795-30

Naumburg                                          05692 98090-40

Schloß Holte-Stukenbrock                 05207 9249-0

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