Zeitumstellung

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 27.10.2023

Im Herbst werden die Uhren für eine Stunde zurückgestellt. Also von 03:00 Uhr auf 02:00 Uhr. Was beutet dies für die Schichtarbeitenden?

Müsste Arbeitnehmer*innen im Frühling eine Stunde weniger und im Herbst eine Stunde mehr arbeiten?

Grundsätzlich hängt dies von den Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ab. Gibt es hierzu keine eindeutige Regelung muss eine Interessenabwägung erfolgen.

Auch bezüglich der Vergütung treten die tarifvertraglichen / betrieblichen Regelungen in Kraft.

Der Arbeitgeber kann anweisen, dass die Stunde bei der Umstellung im Herbst als Mehrarbeit geleistet werden muss, die Stunde im Frühling hingegen muss nicht nachgearbeitet werden.

Im Sinne der Interessenabwägung hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, dass Lücken und Überschneidungen während der Schichten vermieden werden.

Mitarbeitende haben ein berechtigtes Interesse daran, dass sie keine zeitlichen und finanziellen Nachteile durch die Zeitumstellung haben.

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