Die Bundesagentur für Arbeit führt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch. Zu dieser Aufgabe gehört neben der Durchführung des Erlaubnisverfahrens auch die Überprüfung der Erlaubnisinhaber inklusive der Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die Vorgaben des AÜG. Zu diesen Vorgaben zählen auch die Regelungen zur Überlassungshöchstdauer, zu Equal Pay, zum Verbot des Streikbrechereinsatzes und zur Information des Leiharbeitnehmers über seinen Einsatz als Leiharbeitnehmer.
Die Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) ist für die Verfolgung und Ahndung von illegaler Arbeitnehmerüberlassung ohne Verleiherlaubnis zuständig. Daneben wird auch die Einhaltung der allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze für die Arbeitnehmerüberlassung wie die sonstigen allgemeinverbindlichen (Branchen-) Mindestlöhne weiterhin von der Zollverwaltung kontrolliert.
Die Bundesagentur für Arbeit und die Zollverwaltung kooperieren eng miteinander auf Grundlage einer Zusammenarbeitsvereinbarung. Die Behörden unterrichten sich gegenseitig über Verdachtsfälle und führen gemeinsame Prüfungen durch.
(Quelle: bmas.de)
Wir von AÜG Personallösungen GmbH arbeiten eng mit den Aufsichtsbehörden zusammen und gewährleisten unseren Mitarbeitenden und Kundenunternehmen dadurch eine rechtssichere Zusammenarbeit.