Als Mitarbeitender im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeiter*in) wird man von einer Zeitarbeitsfirma oder einem Personaldienstleister (wie AÜG Personallösungen GmbH) eingestellt und an ein anderes Unternehmen "verliehen", wo man seine Arbeit verrichtet. Dies bedeutet, dass die Zeitarbeitsfirma formal der Arbeitgeber des Leiharbeiters / der Leiharbeiterin ist und nicht das Unternehmen, in dem unsere Mitarbeitenden arbeitet.
Jedoch hat der Leiharbeiter in der Regel einen Vorgesetzten (Vorarbeiter, Abteilungsleiter, Teamleiter (m/w/d)) innerhalb des Unternehmens, in dem Sie als unser Mitarbeitender arbeitet, der die durchgeführte Arbeit überwacht und Anweisungen gibt. Diese Person im Unternehmen ist also der direkte Ansprechpartner für Sie als externer Mitarbeiter und verantwortlich für die Arbeitsanweisungen, die der Leiharbeiter / die Leiharbeiterin erhält.
Für die Themen rund um Arbeitsentgelt, Urlaub, Krankmeldung sind wir von AÜG Personallösungen GmbH als Ihr Arbeitgeber auch der richtige Ansprechpartner für Sie. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Personaldisponenten. In Bezug auf Arbeitssicherheit / Unfallverhütung sind sowohl wir als Ihr Arbeitgeber als auch das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, verantwortlich. Sie erhalten alle notwendigen Sicherheitseinweisungen, Vorsorgeuntersuchungen, Persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung, etc., die Sie zur Durchführung der Tätigkeit im Unternehmen benötigen.
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