Wer bezahlt die Personaldienstleistung?

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 26.05.2023

Personaldienstleister wie AÜG Personallösungen GmbH dürfen grundsätzlich kein Geld von Bewerber*innen nehmen, um uns für unsere Arbeit bezahlen zu lassen.

Unsere Dienstleistung umfasst im Wesentlichen zwei Bereiche – die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) sowie die direkte Personalvermittlung.

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung stellen wir die Bewerber*innen ein und besprechen mit jedem individuell, für welches Unternehmen und in welchem Job diese arbeiten möchten. Für die geleistete Arbeit bekommen Mitarbeiter*innen ihren Lohn von uns. Benötigte Arbeitskleidung sowie persönliche Schutzausrüstung wird von uns kostenfrei gestellt. Kosten im Zusammenhang mit dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages entstehen den Bewerber*innen nicht.

Personalvermittlung bedeutet, dass wir im Auftrag eines Unternehmens nach passenden Mitarbeiter*innen suchen. Wir übernehmen den Rekrutierungsprozess, führen erste Interviews, informieren Bewerber*innen über die Vakanz und stellen dann passende Profile bei unserem Kundenunternehmen vor. Die Fachabteilungen führen dann ihrerseits Vorstellungsgespräche mit „unseren“ Bewerber*innen und entscheiden über eine Einstellung oder nicht.

Werden sich „unser“ Bewerber*in und das Kundenunternehmen einig, wird ein Arbeitsvertrag direkt zwischen diesen beiden Parteien vereinbart.

Wir als Personaldienstleister erhalten in dem Fall einer erfolgreichen Personalvermittlung eine Provision von dem Kundenunternehmen. Für die Bewerber*innen ist unsere Dienstleistung kostenfrei. Bewerber*innen können sich auch direkt ohne eine konkrete Stellenanzeige an uns wenden und unser Know-How sowie die umfassenden Kontakte in der Region Ostwestfalen für sich nutzen und die Leistungen von AÜG Personallösungen als zusätzliches Bewerbungstool ansehen.

Haben Sie Fragen zu der Personaldienstleistung?

Rufen Sie uns gerne in Paderborn an – 05251 41424-10

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