Unterschied Zeitarbeit / Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassung

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 23.06.2023

Zunächst einmal meinen alle drei Begriffe das gleiche – ein Personaldienstleister stellt einem Kundenunternehmen Mitarbeitende für einen bestimmten Zeitraum als Arbeitskraft zur Verfügung.

Bei AÜG Personallösungen GmbH nutzen wir das Wort Arbeitnehmerüberlassung. Wir als Personaldienstleister überlassen unsere Mitarbeitenden an ein externes Kundenunternehmen.

Die iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.), dem wir angehören, spricht von der Zeitarbeit.

Den umgangssprachlich viel genutzten Begriff der Leiharbeit beinhaltet das Wort „Leihe“ – nach §598 BGB bezeichnet „Leihe“ den Vorgang, Gegenstände über einen gewissen Zeitraum unentgeltlich an jemand anderen zu dessen Nutzung abzugeben. Somit ist das Wort „Leiharbeit“ juristisch unzutreffend – Menschen können nicht „verliehen“ werden und Personaldienstleister arbeiten natürlich auch nicht unentgeltlich.

Daher lehnen wir diese Bezeichnung für unsere Dienstleistung ab.

Auch das Wort „Zeitarbeit“ entspricht nicht dem, was AÜG Personallösungen GmbH macht. Dies suggeriert, dass ein Arbeitsverhältnis zeitlich befristet ist.

Wir stellen unsere Mitarbeitenden in der Regel unbefristet ein, auch wenn die Einsätze bei unseren Kundenunternehmen teilweise in der Tat nur befristet sind, um z. B. Auftragsspitzen abzudecken.

In solchen Fällen suchen wir für die betroffenen Mitarbeitenden einen neuen Einsatz, der sich dann nahtlos anschließt.

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Rufen Sie uns gerne an:

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Paderborn@aueg-gmbh.de

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