Auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetztes ist ein Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherheit / Unfallverhütung für Mitarbeitende umzusetzen. Der Arbeitgeber hat die Aufgabe, seine Mitarbeitenden während der Arbeit vor Gefahren zu schützen und ist (im Rahmen des Jobs) für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen verantwortlich.
Auch wir von AÜG Personallösungen GmbH legen großen Wert auf Arbeitssicherheit. Wie setzen wir dies im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) um?
- Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die möglichen Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren. Hierbei müssen alle relevanten Faktoren wie Arbeitsmittel, Arbeitsabläufe, Arbeitsumgebung, Arbeitszeit und Arbeitsorganisation berücksichtigt werden.
- Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen: Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Schutzausrüstung, Schulungen und Trainings sowie die Überprüfung und Wartung von Arbeitsmitteln.
- Informationspflichten: Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter über die vorhandenen Gefahren am Arbeitsplatz informieren und sie in Bezug auf die Unfallverhütung schulen und unterweisen. Auch muss er sie über die korrekte Handhabung von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen aufklären.
- Dokumentationspflichten: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zur Unfallverhütung zu dokumentieren und auf Verlangen den zuständigen Aufsichtsbehörden vorzulegen.
- Präventionsmaßnahmen: Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Hierzu gehört beispielsweise die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen oder die Schaffung von Möglichkeiten zur Entspannung und Erholung am Arbeitsplatz.
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