Grundsätzlich gilt, es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Übernahme. Das Arbeitnehmer-überlassungsgesetz schreibt vor, dass Zeitarbeitnehmer / Zeitarbeitnehmerinnen höchstens für 18 Monate im gleichen Betrieb eingesetzt werden dürfen (Höchstüberlassungsdauer). Allerdings wird der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin anschließend nicht automatisch übernommen. Der Kundenbetrieb kann den Zeitarbeitnehmer auch abmelden und die frei gewordene Stelle anderweitig besetzen. Diese Entscheidung hängt von der geleisteten Arbeit sowie dem Bedarf im Unternehmen ab.
Als Mitarbeiter / Mitarbeiterin hat man im Umkehrschluss die Möglichkeit, ein Unternehmen im Rahmen der Zeitarbeit zu „testen“ und so herauszufinden, ob der Job dort der passende ist. Stimmen die Umstände nicht oder macht der Job keinen Spaß, so hat der Zeitarbeitnehmer / die Zeitarbeitnehmerin die Option, bei der Zeitarbeitsfirma (seinem / ihrem Arbeitgeber) nach einem anderen Arbeitsplatz zu fragen und muss sich nicht selbst bewerben.
AÜG Personallösungen GmbH arbeitet hauptsächlich mit Unternehmen aus dem Mittelstand zusammen, die ein starkes Interesse daran haben, die externen Mitarbeitenden zu übernehmen und in das bestehende Team zu integrieren. Dies liegt aber auch immer in der Person des Zeitarbeitnehmers / der Zeitarbeitnehmerin – wer einen guten Job macht und zuverlässig ist, hat sehr gute Chancen, übernommen zu werden.
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