In der Regel wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Diese Zeit beginnt mit dem ersten Arbeitstag im neuen Job und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Der neue Mitarbeiter / die neue Mitarbeiterin hat die Möglichkeit, den neuen Job kennenzulernen und festzustellen, ob die neue Tätigkeit zu den Erwartungen / Vorstellungen passt.
Die meisten Arbeitgeber nutzen die Probezeit, um den neuen Kollegen / die neue Kollegin auf „Herz und Nieren“ zu prüfen.
Innerhalb der Probezeit gelten gesonderte Kündigungsregelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide haben das Recht, das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen innerhalb von 1 Tag – 14 Tagen (dies richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung bis dahin) zu beenden.
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf auch in der Probezeit der Schriftform.
In der Probezeit gelten alle vertraglich vereinbarten Bedingungen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber den neuen Mitarbeitenden den vertraglich vereinbarten Lohn zahlen müssen und die Mitarbeitenden die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung im Job erbringen müssen.
Haben Sie Fragen zu den Vertragsinhalten? Sprechen Sie uns gerne in einem persönlichen Gespräch darauf an. Wir erläutern Ihnen gerne im Vorfeld unseren Arbeitsvertrag.