Personalentwicklung

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 24.10.2023

Personalabteilungen / Personalentwickler erstellen in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen Schulungspläne, um die Arbeitnehmer*innen optimal zu fördern und zu qualifizieren. Zudem werden seitens der Personalabteilung Maßnahmen erarbeitet, damit die Ergebnisse aus Schulungen & Fortbildungen nicht gleich verpuffen und Sichergestellt werden kann, dass die Kosten für Personalentwicklung nicht umsonst waren.

Die Schwierigkeit an Personalentwicklung liegt oft an mangelndem Verständnis für diesen Bedarf auf Seiten von Unternehmensleitung oder auch vom Betriebsrat „Brauchen wir nicht“ „Zu teuer“ „Das haben wir bisher doch auch nicht gebraucht“.

Ziel von Personalentwicklungsmaßnahmen sind aus Sicht des Unternehmens / des Arbeitgebers:

  • Sicherung des Fach- und Führungskräftebestands
  • Steigerung der Zufriedenheit und Mitarbeitermotivation
  • Aufdeckung von Defiziten und Fehlbesetzungen, um rechtzeitig gegenzusteuern
  • Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz eines Unternehmens

Ziele von Arbeitnehmer*innen:

  • Qualifizierung für eine höhere Position
  • Schulung von neuen Systemen, um diese im Arbeitsalltag nutzen zu können
  • Verbesserung der Arbeitsqualität
  • Arbeitsplatzsicherung

Die gezielte Förderung / Weiterentwicklung von Mitarbeitenden sollte im Interesse von Arbeitgebern sein. Die Möglichkeit, an Weiterbildungen teilzunehmen steigert oft die Mitarbeiterzufriedenheit und führt zu besseren Arbeitsergebnissen.

In Fällen, bei denen Mitarbeitende eine entsprechende Qualifizierung als „Strafe“ wahrnehmen, weil sie z. B. „eh kein Interesse an diesem blöden System haben“, braucht es Fingerspitzengefühl seitens der HR-Abteilung. Mitunter empfinden grade alteingesessene Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen Schulungen und Fortbildungen als Negativ, weil sie befürchten, dass Veränderungen auf sie zukommen.

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