Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 30.01.2023

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Gilt das auch in der Zeitarbeit?

Es gibt immer noch das Gerücht / die Fehlinformationen, dass in der Zeitarbeit während der Zeit einer Krankschreibung kein Geld gezahlt wird.

Wir erläutern den Ablauf bei tarifgebundenen Unternehmen (wie AÜG Personallösungen GmbH).

Was ist zu tun, wenn Sie krank sind:

  • Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich (vor Arbeitsbeginn) bei dem Arbeitgeber (z. B. uns) sowie dem Kundenunternehmen, bei dem Sie eingesetzt sind, telefonisch zu melden
  • Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nicht sagen, warum Sie Arbeitsunfähig sind – wohl aber über die vermutliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren
  • Wenn Sie beim Arzt waren, wird Ihre Krankmeldung (ohne Angabe der Erkrankung) elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt – Sie erhalten auf Nachfrage eine Kopie der Krankmeldung für Ihre Unterlagen

Entgeltfortzahlung:

  • Hier greift das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt als rechtliche Grundlage
  • Liegt eine Krankmeldung vor, erhalten Sie maximal sechs Wochen (danach Krankengeld von der Krankenkasse) lang die Lohnfortzahlung – Ausnahme, innerhalb der ersten vier Wochen der Beschäftigung – im Falle einer Erkrankung erhalten Sie Ihr Geld direkt von der Krankenkasse (Krankengeld)
  • Grundlage für die Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst und die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Krankheit

Haben Sie Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung oder speziell zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Melden Sie sich gerne bei uns:

Bielefeld:                                       0521 430620-30

Detmold:                                       05231 45795-30

Naumburg:                                   05692 98090-40

Paderborn:                                   05251 41424-10

Schloß Holte-Stukenbrock:          05207 9249-0

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