Kündigungsfristen

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 24.03.2023

Unternehmen aus dem Bereich der Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung wenden entweder die gesetzlichen Kündigungsfristen an oder verfügen über einen Tarifvertrag, der die diese Fristen regelt.

Wir von AÜG Personallösungen GmbH wenden den iGZ Tarifvertrag an. Dieser legt die Fristen wie folgt fest:

In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses 2 Wochen.

Nach Ablauf der Probezeit / von 6 Monaten tritt die gesetzliche Kündigungsfrist in Kraft – diese sind vier Wochen bis zum 15. Oder zum Ende eines Kalendermonats.

Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer*innen als auch für Arbeitgeber.

Alle Informationen zu den Kündigungsfristen stehen in Ihrem Arbeitsvertrag und werden Ihnen im Zusammenhang mit dem Einstellungsgespräch seitens des Arbeitgebers erläutern.

Haben Sie Fragen zu Themen rund um die Zeitarbeit?

Rufen Sie uns gerne hierzu an:

Paderborn 05251 41424-10

Bielefeld 0521 430620-30

Detmold 05231 45795-30

Wolfhagen 05692 98090-40

Schloß Holte-Stukenbrock 05207 9249-0

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