Hinweisgeberschutz Gesetz

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 25.08.2023

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können.

Die Koalitionsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die sogenannte EU‐Whistleblower‐Richtlinie rechtssicher und praktikabel umzusetzen. Die Bundesregierung hat daher einen Entwurf für einen besseren Hinweisgeberschutz auf den Weg gebracht.

Wichtigste Ziele:

  • Gesetzlicher Rechtschutz für alle hinweisgebenden Personen
  • Vertrauensschutz durch diskrete Behandlung der Identität und der Meldung hinweisgebender Personen
  • Verbot von ungerechtfertigten Benachteiligungen wie Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung oder Mobbing
  • Einrichtung von internen und externen Meldestellen, an die sich die Hinweisgebenden wenden können, um Rechtsschutz erhalten zu können
  • Vermeidung von Haftungsansprüchen und Imageschäden für Unternehmen und Behörden

(Quelle: bundesregierung.de)

Bei AÜG Personallösungen GmbH ist Judith Wodtke (wodtke@aueg-gmbh.de) die Verantwortliche Mitarbeiterin in der Meldestelle. Die vertrauliche Behandlung Ihrer Nachricht gewährleistet das Hinweisgeberschutz Gesetz.

Telefonisch erreichen Sie Frau Wodtke unter 05251 41424-10.

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