Ghosting im Bewerbungsprozess

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 08.08.2022

Auf einmal herrscht nur noch Schweigen, auf die Bewerbung gibt es seitens des Arbeitgebers keine Reaktion mehr. Dies passiert mitunter auch, wenn es schon erste Bewerbungsgespräche vor Ort geben hat.

Andererseits erleben wir es in unserer täglichen Arbeit, dass auch Bewerber*innen einfach abtauchen, auf keinem Weg mehr erreichbar sind und zu vereinbarten Bewerbungsgesprächen nicht mehr erscheinen.

Beide Seiten (Arbeitgeber und Bewerber*innen) ärgern sich zurecht, wenn die Kommunikation plötzlich ohne ersichtlichen Grund endet. Ein solches Verhalten ist extrem unhöflich und respektlos. Vor allem bei Bewerber*innen kann Ghosting zu Unsicherheit, Selbstzweifeln und Resignation führen. 

Auf der Seite der Arbeitgeber (hier meist die Personalabteilung) entsteht oft Wut, aber auch das Gefühl von Hilflosigkeit – vor allem dann, wenn sich der Bewerber / die Bewerberin im Vorfeld positive zum Unternehmen und dem Job geäußert hat. Falls es Arbeitgeberseitig „Schwächen“ im Bewerbungsprozess gibt, hat die Personalabteilung durch das Ghosting keine Chance, diese zu erkennen, Verhalten zu ändern oder Missverständnisse zu beseitigen.

Gründe für Ghosting von Arbeitgeberseite aus können sein:

  • Die ausgeschriebene Stelle musste aus rechtlichen Gründen veröffentlicht werden, obwohl sie längst intern besetzt worden ist bzw. die Entscheidung bereits getroffen wurde
  • Stellenanzeigen werden auch als Werbung / Außendarstellung genutzt – „Schaut, uns geht es gut, wir stellen ein.“ Dabei existiert die ausgeschriebene Stelle nicht
  • Es wurde schlicht vergessen, die Stellenanzeige zu löschen. In kostenfreien Stellenbörsen können Anzeigen gar nicht gelöscht oder deaktiviert werden und sind noch jahrelang auffindbar
  • Die Personalabteilung ist überlastet
  • Im schlimmsten Fall agiert das Unternehmen unprofessionell oder hat keine klar definierten Prozesse

Gründe für Ghosting von Bewerberseite aus können sein:

  • Die Bewerbung wurde nur verschickt, um den Marktwert zu testen
  • Es gab ein besseres Job-Angebot und der Bewerber / die Bewerberin hat keine Courage, den anderen Unternehmen abzusagen
  • Im Laufe des Prozesses sind Fehler / Missverständnisse aufgetreten und der Bewerber / die Bewerberin fühlte sich dadurch schlecht behandelt – „die verdienen dann auch keine Absage von mir.“
  • Krankheit oder persönliche Probleme

Egal, welche Seite es trifft, bleiben Sie Ihrerseits sachlich und professionell. Auch wenn der Ärger und / oder die Enttäuschung über das Verhalten des Anderen groß ist, agieren Sie ruhig.

Sowohl als Arbeitgeber als auch als Bewerber*in können Sie der jeweils anderen Person eine formale Absage schicken und den Prozess somit beenden.

Sie können Ihr Anliegen auch an uns weitergeben – wir kümmern uns als Schnittstelle um einen guten Bewerbungsprozess und bringen Unternehmen und Bewerber*innen zusammen.

Paderborn                                          05251 41424-10

Bielefeld                                             0521 430620-30

Detmold                                              05231 45795-30

Naumburg                                          05692 98090-40

Schloß Holte-Stukenbrock                 05207 9249-0

AÜG News