Fakten zur Arbeitnehmerüberlassung - Disposition / Personaleinsatzplanung

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 05.08.2022

Personaldisposition / Personaleinsatzplanung bedeutet, dass die Mitarbeitenden den vorliegenden Kundenaufträgen „zugeteilt“ werden. Dabei sind die Anforderungen des Kundenunternehmen genauso im Fokus wie die Bedürfnisse / Qualifikationen der Mitarbeitenden.

Es ist ein Irrtum, dass Zeitarbeitnehmer jeden Tag zu anderen Kundenunternehmen müssen und ständig die Einsätze wechseln.

Das Gegenteil ist der Fall, bei AÜG Personallösungen GmbH planen wir langfristig und disponieren die Mitarbeitenden nur für den Job, über den im Vorstellungsgespräch auch gesprochen worden ist.

Üblicherweise lernen sich das Kundenunternehmen und der Bewerber kennen, bevor er / sie einen Arbeitsvertrag mit AÜG Personallösungen GmbH unterzeichnet. Auch die Dauer des Einsatzes und die Optionen bzgl. einer Übernahme werden oftmals VOR Vertragsunterschrift besprochen.

Dies gewährleistet eine Planungssicherheit für den Mitarbeitenden und das Kundenunternehmen.

Unter welchen Umständen kann es zu einer Änderung der Disposition kommen?

  • Das Kundenunternehmen hat einen Auftragsrückgang und muss Personal entlassen bzw. externe Mitarbeiter freisetzen
  • Der Mitarbeitende möchte nicht mehr für das ursprüngliche Kundenunternehmen arbeiten und bittet AÜG Personallösungen GmbH um einen neuen Einsatz
  • Die Höchstüberlassungsdauer des Einsatzes ist erreicht

Änderungen in der Disposition werden immer mit dem verantwortlichen Personaldisponenten in der Niederlassung besprochen und finden unter Berücksichtigung der Qualifikationen / Bedürfnisse der Mitarbeitenden statt.

Haben Sie Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung oder konkret zur Personaldisposition?

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