EQUAL PAY

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AÜG Personallösungen GmbH, 11.11.2022

EQUAL PAY

Was ist equal pay?

Equal pay bedeutet wörtlich übersetzt „gleiche Bezahlung“. In §8 des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist geregelt, dass Mitarbeitende eines Zeitarbeitsunternehmens nach mindestens 9 Monaten das Recht auf die gleiche Entlohnung haben, wie das Stammpersonal im Kundenunternehmen in einer ähnlichen Position.

Dazu muss der Mitarbeitende mindestens neun Monate ununterbrochen bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten. Das Kundenunternehmen ist gesetzlich verpflichtet, alle notwendigen Angaben (Gehalt, Benefits, Sondervergütungen etc.) eines Mitarbeitenden in vergleichbarer Position an die Zeitarbeitsfirma zu übermitteln, damit equal pay berechnet werden kann.

Es ist inzwischen nicht mehr unüblich, dass Mitarbeitende eines Zeitarbeitsunternehmens schon vor Eintritt der equal pay-Pflicht mehr verdienen als das Stammpersonal des Kundenunternehmens. Dies hängt damit zusammen, dass viele Arbeitgeber innerhalb der Arbeitnehmerüberlassung durch die Tarifbindung höhere Löhne zahlen als die Kundenunternehmen, die nicht tarifgebunden sind.

Ein Vergleich der Jobangebote lohnt sich also auf jeden Fall – wie immer gibt es nicht nur Schwarz oder Weiß.

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