Drehtürklausel

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 24.02.2023

Was bedeutet „Drehtürklausel“?

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt §3 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4,9, Nr. 2 des AÜG: Es soll ausgeschlossen werden, dass Arbeitgeber ihre Angestellten entlassen, um sie nach wenigen Wochen oder Monaten über die Zeitarbeit erneut einzustellen.

In der Vergangenheit haben Unternehmen die „Hintertür“ der Arbeitnehmerüberlassung genutzt, um ihre Mitarbeitenden nach der Entlassung über einen Personaldienstleister (mit geringerem Lohn) wieder zu beschäftigen.

Die Drehtürklausel bezieht sich auch auf sämtliche konzernangehörige Unternehmen und verhindert, dass Arbeitgeber sich dem Equal Treatment entziehen.

Ausgeschiedene Arbeitnehmer dürfen innerhalb von sechs Monaten nach der Entlassung nur dann vom gleichen Betrieb wieder eingestellt werden, wenn sie die gleiche Bezahlung erhalten wie zuvor.

Aus diesem Grund erfragen wir von AÜG Personallösungen GmbH bei jeder Einstellung, wo unsere neuen Mitarbeitenden zuvor gearbeitet haben. Eine Überlassung im Rahmen der Zeitarbeit bei dem vorherigen Arbeitgeber ist nur unter Berücksichtigung von Equal Pay möglich (innerhalb von sechs Monaten nach der Kündigung durch das Unternehmen).

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt ist 2011 um den Passus der Drehtürklausel ergänzt worden, was erheblich dazu beigetragen hat, die Zeitarbeit zur Reduzierung von Lohnkosten zu missbrauchen.

Haben Sie Fragen zu den Themen rund um die Zeitarbeit? Rufen Sie uns gerne an:

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