Dienstreisen / Arbeitszeit

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 10.11.2023

Dienstreisen sind in der betrieblichen Praxis in vielen Bereichen mittlerweile üblich und allgegenwärtig. Einkäufer*innen, die Lieferantenbesuche absolvieren. Buchhalter*innen / HR Manager, die Unternehmensstandorte besuchen.

Was genau ist eine Dienstreise?

Dienstreise oder Dienstgang – zuweilen verschwimmen die Grenzen beruflich auswärtiger Einsätze für den Betrieb. Doch was eine Dienstreise ausmacht, ist klar definiert:

  • Auswärtiger Einsatz für die Firma, der eine gewisse räumliche Entfernung beinhaltet: Diese ist nicht explizit definiert, das Überschreiten einer Stadtgrenze wird aber meist als Definitionsschwelle zwischen Dienstgang und Dienstweg gesehen
  • Als Beispiele für eine Dienstreise gelten auswärtige Termine mit Kunden (in entsprechender Entfernung vom Firmengelände), Meetings in anderen Niederlassungen der Firma oder mit Geschäftspartnern und Zulieferern sowie Besuche von Schulungen, Messen und Tagungen

Das Arbeitszeitgesetzt regelt den gesetzlichen Rahmen bzgl. der täglichen Höchstarbeitszeit sowie den Ruhezeiten.

Dienstreisen sind Arbeitszeit sofern sie während der regulären Arbeitszeit stattfinden.

Reisezeit gleich Arbeitszeit:

  • Bereiten Sie einen Termin am Nachmittag während der Zugfahrt am Morgen vor, gilt die Zeit der Anreise als Arbeitszeit
  • Dies gilt auch für alle beruflichen Gespräche mit Kollegen und Kolleginnen während der Dienstreise, etwa während eines Geschäftsessens
  • Wer selbst mit dem Dienstwagen fährt – auch dann, wenn keine Kollegen mit dabei sind –, kann sich ebenfalls die Anreise als Arbeitszeit anerkennen lassen. Grundlage dieser Regelung ist die Annahme, dass der Arbeitnehmer sich bei einer Autofahrt nicht entspannen kann, weshalb diese nicht als Ruhezeit gelten darf

Reisezeit ungleich Arbeitszeit:

  • Wird vom Arbeitgeber hingegen nur die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgegeben und nicht etwa die Nutzung des Reiseweges für Arbeitsinhalte, handelt es sich in arbeitsrechtlicher Hinsicht auch nicht um Arbeitszeit. Wichtig: Die An- und Abreise gilt selbst dann als Ruhezeit, wenn sich der Arbeitnehmer währenddessen freiwillig mit dienstlichen Belangen beschäftigt und zum Beispiel Mails bearbeitet oder Termine vorbereitet
  • Das Gleiche gilt für Dienstreisende, die am Zielort Sightseeing betreiben oder mit der Familie zuhause telefonieren. In diesen Fällen wird nicht gearbeitet und somit gilt: Alles fernab des Beruflichen ist Freizeit

Meetings, Mahlzeiten und Übernachtungen: Was zählt bei der Dienstreise zur Arbeitszeit?

Hierzu gibt es klare Regelungen. Alle geschäftlichen Angelegenheiten vor Ort werden als Arbeitszeit anerkannt. Hierzu zählen unter anderem: Meetings, Vorbereitungszeit, berufliche Telefonate und auch der gemeinsame Lunch oder das Abendessen mit Kunden. Freizeit hingegen ist alles, was als Ruhezeit gilt, sprich zeitliche Slots zwischen zwei Terminen, private Mahlzeiten und Aufenthalte in der Unterkunft.

(Quelle: Advocard.de)

AÜG News