In den letzten Jahren werden offene Stellen scheinbar nur noch über Personaldienstleister besetzt. Unternehmen suchen immer weniger selbst und schalten weniger Stellenanzeigen. Dies ist zumindest die Empfindung von Menschen, die sich auf Jobsuche begeben. Auch wir von AÜG Personallösungen bemerken diese Entwicklung – unsere Kunden suchen vermehrt über uns nach Fachkräften / Mitarbeitern (m/w/d), die dann zunächst über die Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit dort beschäftigt sind.
Was sind die Vorteile für ein Unternehmen, mit einem Personaldienstleister zusammen zu arbeiten und Personal nicht direkt einzustellen?
- Flexibilität: Zeitarbeitskräfte bieten Unternehmen eine flexible Belegschaft. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist es für Unternehmen wichtig, schnell auf sich ändernde Umstände reagieren zu können. Mit Zeitarbeitskräften können Unternehmen ihre Belegschaft je nach Bedarf flexible vergrößern oder verkleinern.
- Kostenersparnis: Die Einstellung von externen Mitarbeitenden kann in einigen Fällen kosteneffizienter sein als die direkte Einstellung von Vollzeitmitarbeitenden. Dies liegt daran, dass Unternehmen in der Regel keine Zusatzleistungen wie Krankenversicherung, Altersvorsorge oder bezahlten Urlaub für Zeitarbeiter zahlen müssen. Auch im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls trägt die Kosten der Personaldienstleister und nicht das Kundenunternehmen.
- Probearbeit: Zeitarbeit ermöglicht es Unternehmen, potenzielle Mitarbeiter "auszuprobieren", bevor sie eine langfristige Verpflichtung eingehen.
- Überbrückung von Engpässen: Wenn ein Unternehmen einen vorübergehenden Bedarf hat, beispielsweise aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen, Urlaubszeiten oder einer plötzlichen Zunahme der Arbeitsbelastung, kann die Einstellung von externen Mitarbeitenden eine effektive Lösung sein.
- Einfacheres Management: Durch die Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister können Unternehmen die Komplexität des Personalmanagements reduzieren. Zeitarbeitsfirmen übernehmen oft Aufgaben wie Rekrutierung, Hintergrundüberprüfungen, Gehaltsabrechnung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Für ein Unternehmen ist es auf jeden Fall essentiell, wirtschaftlich zu agieren und dadurch Bestandspersonal zu schützen und vor dem Jobverlust zu bewahren. Dies darf allerdings auch nicht auf Kosten der externen Beschäftigten stattfinden. Zudem ist es entscheidend für die Qualität der geleisteten Arbeit, externes Personal sorgfältig einzuarbeiten und in die täglichen Arbeitsabläufe zu integrieren. Leiharbeitnehmer*innen sollten in den Unternehmen keine „Außenseiter-Stellung“ einnehmen oder als Fremdkörper dargestellt werden. Dies führt unweigerlich zu schlechter Stimmung und schlechteren Arbeitsergebnissen.