Branchenzuschläge regeln in bestimmten Wirtschaftszweigen den Gehaltsanstieg von Zeitarbeitnehmern im Laufe des Einsatzes beim Kundenbetrieb. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig vom Einsatzzeitraum, Einsatzort und der Entgeltgruppe. (Quelle: ig-zeitarbeit.de)
Je nach Tarifvertrag (des Kundenunternehmens) wird der Zuschlag gezahlt, wenn unsere Mitarbeitende / Zeitarbeitnehmer länger als vier bzw. sechs Wochen in einem Unternehmen dieser Branche eingesetzt wird.
Anspruch auf die Zuschläge haben Mitarbeitende, wenn der Verleiher (z. B. AÜG Personallösungen GmbH) Mitglied in den Verbänden iGZ oder BAP/BZA ist oder im Arbeitsvertrag auf den s. g. Tarifvertrag Branchenzuschläge Bezug genommen wird.
Wir von AÜG Personallösungen GmbH sind Mitglied im iGZ.
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