Aufhebungsvertrag

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 20.10.2023

Zu einem Aufhebungsvertrag kommt es dann, wenn Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber ein laufendes Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist beenden möchten.

Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit durch einen Vertrag aufgehoben werden. Ein solcher Aufhebungsvertrag ist nur dann rechtswirksam, wenn er schriftlich abgeschlossen wurde, § 623 BGB. Auch Personen mit einem Kündigungsschutz (z. B. Schwangere) können einen Aufhebungsvertrag abschließen.

Es gibt von beiden Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen) gute Gründe, sich auf einen Aufhebungsvertrag statt einer ordentlichen Kündigung zu einigen. Diese Gründe können z. B. ein neuer Job des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin sein, den diese Person schnellstmöglich antreten möchte. Vor allem bei sehr langen Kündigungsfristen kommen Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden mit dem Aufhebungsvertrag häufig entgegen und ermöglichen somit ein früheres Ausscheiden aus dem Unternehmen.

Zu beachten ist hier:

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann zu einer Sperrzeitverhängung durch die Arbeitsagentur sowie zu einer Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld führen.

Auf der Seite des Arbeitgebers wird die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags genutzt, um den Mitarbeitenden schnell „loszuwerden“. Manchmal sind Situationen so festgefahren oder schwierig, dass Unternehmen für sich nur noch diese Option sehen, um sich einvernehmlich von einem Arbeitnehmer zu trennen.

In solchen Fällen wird die Aufhebung des Arbeitsvertrages häufig mit einer Abfindung gekoppelt. Wie schon oben geschrieben, kann die Abfindung auf das mögliche Arbeitslosengeld angerechnet werden.

Wird Ihnen als Arbeitnehmer*in ein Aufhebungsvertrag von Ihrem Arbeitgeber angeboten -warum auch immer- sollten Sie sich bei einem fachkundigen Ansprechpartner beraten lassen. (Rechtsanwalt, Gewerkschaft, Betriebsrat)

Nach wie vor gibt es Unternehmen, die durch einen Aufhebungsvertrag lange Kündigungsfristen umgehen oder sich so schnell wie möglich von unliebsamen Mitarbeitenden trennen möchten.

AÜG News