Arbeitszeugnis

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 12.08.2022

In Deutschland haben alle Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, wenn sie das Unternehmen verlassen.

Zeugnisse können in einfacher Form / als Arbeitsbescheinigung oder als qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden.

Dabei macht die Form der Beschäftigung (Minijobber*innen, Schüleraushilfen, Vollzeitbeschäftigte, etc.) keinen Unterschied.

Demzufolge haben auch Beschäftigte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Was ist der Unterschied?

Einfaches Arbeitszeugnis:

  • Muss auf offiziellem Firmenpapier ausgestellt sein
  • Die persönlichen Angaben der Arbeitnehmer*innen müssen richtig sein
  • Die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Beschreibung der Tätigkeit müssen passen
  • Die Angabe, wer gekündigt hat
  • Formelle Unterschrift einer dazu berechtigten Person mit Ausstellungsdatum
  • Das Zeugnis muss frei von Fehlern sein

Qualifiziertes Arbeitszeugnis:

  • Zusätzlich zu den Punkten aus dem einfachen Arbeitszeugnis, müssen bei einem qualifizierten Zeugnis auch die Arbeitsleistung und das Verhalten des Mitarbeitenden bewertet werden
  • Die durchgeführten Tätigkeiten müssen beschrieben und genannt werden

Dabei ist es wichtig, dass Arbeitgeber die Arbeitsleistung wohlwollend und realistisch beurteilen. Die Formulierung der einzelnen Sätze gibt Aufschluss über die Benotung der Leistung / des Verhaltens – der Text sollte klar und verständlich geschrieben sein.

Fehlen wesentliche Inhalte oder sind die genannten Tätigkeiten nicht korrekt / vollständig, können Sie ein neues Arbeitszeugnis verlangen.

Arbeitszeugnisse sind Dokumente, die Sie gut und sorgfältig aufbewahren sollten. Sie dienen als Nachweis über Ihren beruflichen Werdegang sowie Ihren Qualifikationen.

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