Arbeitszeitkonto

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 09.09.2022

Was ist ein Arbeitszeitkonto und was wird damit geregelt? 

Unser Tarifvertrag (iGZ-DGB) hat verbindliche Vorgaben zum Arbeitszeitkonto getroffen.

In §3.2.1 steht:

„Für jeden Arbeitnehmer wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. Auf dieses Konto werden die Stunden übertragen, die über die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit hinaus abgerechnet werden. Zulässig ist gleichermaßen die Übertragung von Minusstunden.“

Dieses Arbeitszeitkonto dient dazu, monatliche Schwankungen auszugleichen. Dabei dürfen Grenzwerte von maximal 150 Plusstunden und 105 Minusstunden nicht überschritten werden. Bei Teilzeitbeschäftigten wird diese Grenze entsprechend angepasst.

Der klassische Fall von Schwankungen bei der Arbeitszeit kann ein unerwarteter Maschinenstillstand im Kundenunternehmen sein. Die Mitarbeitenden werden dann nach Hause geschickt und können Ihre Arbeitsleistung nicht erbringen. Diese nicht-geleisteten Stunden können dann mit dem Puffer auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden. Somit entstehen den Arbeitnehmern keine finanziellen Nachteile.

Die Stunden auf dem Arbeitszeitkonto „gehören“ den Mitarbeitenden. Ein Arbeitgeber (egal ob diese ein Unternehmen aus der Zeitarbeit oder einer anderen Branche ist), darf nicht über die Verwendung der Stunden entscheiden.

Der Tarifvertrag gibt vor, dass ein gewisser Stundensatz auf dem Arbeitszeitkonto als Puffer bestehen bleiben muss, über alle darüber hinaus gehenden Stunden kann der Mitarbeitende verfügen. Die Stunden können ausgezahlt werden oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Der Antrag hierzu muss schriftlich erfolgen.

Je nach Art des Jobs können zeitweise viele Überstunden anfallen, die auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden, damit verfügt der Arbeitnehmer z. B. über einen Puffer für ein verlängertes Wochenende, ohne seine Urlaubstage zu nutzen.

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