Arbeitsweg

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 27.03.2023

Seit Wochen wird der ÖPNV immer mal wieder Tageweise bestreikt – am 27.03. sogar mit einem ganztägigen „Gemeinschafts-Warnstreik“ von Verdi und EVG. Dies führt unweigerlich dazu, dass sich viele Arbeitnehmer*innen Gedanken über ihren Arbeitsweg machen müssen.

Aber was bedeutet überhaupt Arbeitsweg?

Der Weg zur Arbeit beginnt vor der Haustür, führt zur Tätigkeitsstätte (Büro, Werkstatt, Baustelle, dem Produktionsstandort etc.) und endet nach der Arbeit auch wieder zu Hause / am Wohnort. Diese Strecke ist versichert.

Weichen Sie davon ab und verbinden z. B. die Rückfahrt mit einem privaten Termin, sind Sie bei einem Wegeunfall nicht über den Arbeitgeber versichert.

Es gibt ein Gerichtsurteil vom Landesarbeitsgericht Nürnberg aus 2008, dass ein Arbeitsweg von 180 Kilometer zumutbar ist. Letztlich entscheidet jeder Arbeitnehmer*in für sich, wie weit er / sie fahren möchte und wie viel Zeit die Fahrt in Anspruch nehmen darf. Dies ist sehr individuell.

Der Arbeitsweg zu einem festgelegten Arbeitsort ist keine Arbeitszeit. Haben Sie allerdings wechselnde Arbeitsorte (z. B. als Außendienstmitarbeiter*in oder Monteur*in auf Baustellen), gilt nach einer Feststellung des EuGHs folgendes:

.. Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages zurücklegen, Arbeitszeit darstellen.

Sie als Arbeitnehmer*in sind durch den Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.

Dies gilt auch bei Streik, Zugausfällen, Stau / Unfall auf der Strecke, Glatteis, etc. Sind Sie nicht pünktlich bei der Arbeit kann dies zu einer Abmahnung führen.

Was aber, wenn es (wie am 27.03.) zu einem bundesweiten Warnstreik kommt? Oder die Straßen bei Glatteis nicht gestreut wurden / also nicht befahrbar sind? Oder Sie nach einem Unfall in einer Vollsperrung stehen?

Bei Ereignissen, die planbar / vorhersehbar sind sollten Sie:

  • Prüfen, ob Sie mit einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit fahren können
  • Für kürzere Strecken z. B. einen E-Scooter leihen
  • Frühzeitig losfahren und Verkehrsbehinderungen einplanen
  • Wenn es möglich ist, sprechen Sie mit dem Arbeitgeber, ob Sie Homeoffice machen können oder ausnahmsweise später mit der Arbeit beginnen können
  • Funktioniert dies alles nicht, werden Sie sich einen Tag Urlaub nehmen müssen

Bei ungeplanten / unvorhersehbaren Ereignissen sollten Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber über Ihre Verspätung informieren und nach Arbeitsantritt direkt besprechen, ob und wann Sie die Arbeitszeit nachholen werden.

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