Arbeitsvertrag

AÜG Personallösungen GmbH
AÜG Personallösungen GmbH, 14.04.2023

Grundsätzlich gilt:

Ein Arbeitsvertrag definiert die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Während Sie sich dazu verpflichten, die ausgehandelte Arbeit zu leisten, schreibt der Vertrag umgekehrt fest, dass der Arbeitgeber als Gegenleistung ein Arbeitsentgelt zahlt.

Der Arbeitsvertrag wird schriftlich geschlossen. Das Recht des Arbeitsvertrages ist Bestandteil des Arbeitsrechts.

Eine Kündigung des Arbeitsvertrages muss ebenfalls schriftlich erfolgen. Mündlich oder per WhatsApp ist eine Kündigung von beiden Seiten aus nicht rechtsgültig!

Was heißt das jetzt konkret für die Arbeitnehmer*innen?

Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Bestandteilen des Arbeitsvertrages sowie dem Arbeitsrecht.

Hier die Wichtigsten als Zusammenfassung:

RECHTE:

  • Erhalt von Einkommen bei erbrachter Leistung
  • Recht auf Beschäftigung
  • Recht auf Gleichbehandlung
  • Recht auf Einsicht in Personalakte
  • Recht auf Urlaub, Elternzeit und auf ungestörte Freizeit
  • Recht auf Fürsorgepflicht durch Arbeitgeber

PFLICHTEN:

  • Abgabe von Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsnachweis an Personalabteilung des Unternehmens
  • Arbeits-/Dienstpflicht: Erbringen der vereinbarten Arbeit
  • Pflicht zum pfleglichen Umgang mit Materialien und Werkzeugen
  • Pflicht, Schutzmaßnahmen anzuwenden gemäß Anweisungen des Arbeitgebers
  • Pflicht zur Krankmeldung
  • Auskunftspflicht über Stand der Arbeit
  • Meldepflicht über vorliegende Schwangerschaft

Gelten diese Rechte & Pflichten auch, wenn ich bei einem Personaldienstleister arbeite? Habe ich dann einen regulären Job?

JA! Sie unterschreiben bei einem Personaldienstleister (wie AÜG Personallösungen GmbH) einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag. Seriöse Dienstleister arbeiten eng mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen und sind in Besitz einer gültigen Arbeitnehmerüberlassungs-Lizenz (wie AÜG Personallösungen GmbH).

Sie haben einen regulären Job mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Alle Vertragsbestandteile werden Ihnen im Einstellungsgespräch in Ruhe erläutert.

Haben Sie Fragen zu Themen rund um die Arbeitnehmerüberlassung? Rufen Sie uns gerne in Paderborn an – wir beantworten Ihre Fragen oder leiten Sie an Ihren regionalen Standort weiter.

05251 41424-10

AÜG News