2023 – was ändert sich?
- Arbeitnehmerpauschbetrag:
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Werbungskosten wird auf 1.230,00€ erhöht
- Beiträge bei gesetzlicher Krankenkasse steigen:
- Im Schnitt um 0,2%
- Krankschreibungen:
- Ab Januar 2023 wird es die elektronische AU-Bescheinigung geben. Die Informationen werden von den Krankenkassen elektronisch an den Arbeitgeber weitergeleitet. Da es grade in den ersten Monaten noch zu Übertragungsfehlern kommen kann, empfehlen wir Ihnen, sich vom Arzt die Bescheinigung für die eigenen Unterlagen aushändigen zu lassen. So können Sie im Zweifelsfall schnell nachweisen, dass Sie krankgeschrieben waren / sind.
- Homeoffice-Regelung:
- Ab 2023 können bei bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tagen ein pauschaler Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. (pro Tag 6,00€)
- Rentenbeiträge:
- Aufwendungen für die Altersvorsorge können vollständig von der Steuer abgesetzt werden
- Kindergeld:
- Das Kindergeld wird ab Januar 2023 einheitlich auf 250,00€ / Kind erhöht
- Sparen lohnt sich wieder:
- Der Sparer-Pauschbetrag wird auf 1.000,00€ für Alleinstehende und 2.000,00€ für Ehegatten / Lebenspartner erhöht
- Preisdeckel bei Strom- & Gaspreisen:
- Ab dem 01. März 2023 wird es Rückwirkend zum 01.01.23 eine Deckelung des Preises geben. 80% des Stromverbrauchs erhalten Verbraucher zum gedeckelten Preis von 40 CENT pro Kilowattstunde – bei Gas sind es 80% des Verbrauchs zum Preis von 12 CENT pro Kilowattstunde.
- 49,00€-Ticket:
- Voraussichtlich im 2. Quartal wird es ein deutschlandweit gültiges Ticket für 49,00€ / Monat im ÖPNV geben
- Mehrwegpflicht:
- Restaurants, Bistros & Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten. In Deutschland entstehen aktuell täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll aus Takeaway-Einwegverpackungen – das muss sich wirklich ändern!